Selbstständigkeit, Gewerbeanmeldung, Steuern,
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Prostitutionsgesetz,
Prostituiertenschutzgesetz, Anmeldepflicht,
Anmeldebescheinigung, Gesundheitsberatung,
Kondompflicht, Werbeverbot
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Die Tätigkeit als Escort wird in der Regel selbstständig ausgeübt. Das bedeutet, dass die Begleitung eigenverantwortlich arbeitet, Termine annimmt und für Organisation sowie Einnahmen selbst zuständig ist. Mit der Selbstständigkeit gehen Freiheit, aber auch Pflichten einher.
Wer dauerhaft als Escort tätig ist, muss in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Amt und ist die formale Grundlage für eine legale Ausübung der Tätigkeit.
Einnahmen aus der Escorttätigkeit sind steuerpflichtig. Dazu zählen alle Honorare, unabhängig davon, ob sie über eine Agentur oder selbstständig erzielt werden. Eine ordentliche Buchführung hilft, den Überblick zu behalten.
Die Einkommensteuer betrifft den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Sie richtet sich nach der Höhe der Einnahmen und wird jährlich gegenüber dem Finanzamt erklärt.
Je nach Umsatz kann Umsatzsteuer anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Kleinunternehmerregelung möglich. Ob Umsatzsteuer berechnet werden muss, sollte frühzeitig geklärt werden.
Das Prostitutionsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Ausübung sexueller Dienstleistungen in Deutschland. Es stellt klar, dass diese Tätigkeit rechtlich anerkannt ist und schafft mehr Rechtssicherheit.
Das Prostituiertenschutzgesetz regelt Schutz, Anmeldung und Rahmenbedingungen für Sexarbeit. Es dient dazu, Selbstbestimmung zu stärken und klare rechtliche Vorgaben für alle Beteiligten zu schaffen.
Nach dem Prostituiertenschutzgesetz besteht eine persönliche Anmeldepflicht. Wer als Escort arbeitet, muss sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird.
Nach der Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Sie dient als offizieller Nachweis und muss während der Tätigkeit mitgeführt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsberatung informiert über Schutz, Prävention und gesundheitliche Aspekte der Tätigkeit. Sie ist vertraulich und soll die eigene Sicherheit unterstützen.
In Deutschland gilt eine gesetzliche Kondompflicht bei sexuellen Dienstleistungen. Sie dient dem Schutz aller Beteiligten und ist verbindlich einzuhalten.
Bestimmte Inhalte sind in der Werbung für Escortleistungen gesetzlich untersagt. Dazu zählen unter anderem Aussagen, die gegen Schutzvorgaben verstoßen. Seriöse Anbieter achten auf eine rechtssichere Darstellung.